|
Gleiches gilt für die Verfahren der Strafvollstreckung, in denen die Kenntnisse um die Besonderheiten der jeweiligen Justizvollzugsanstalten und deren Mitarbeiter, die fachliche Qualifikation sowie das persönliche Engagement den Unterschied zwischen Endstrafe, Zweidrittel- oder Halbstrafe ausmachen können.
Suchen Sie für sich, einen Angehörigen oder Bekannten einen Rechtsbeistand, der diese Voraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich bitte entweder telefonisch oder per E-Mail an mein Büro.
Ich werde mich unverzüglich Ihrer Sache annehmen. NOTFALL: 0163- 881 63 49
|